Unsere Vereinsmitglieder setzen sich aus aktiven Vogelzüchter und Vogelhalter, die Freude an der bunten Vielfalt der Vogelwelt besitzen, zusammen. Die Mitglieder, die aktiv der Vereinssatzung folgen und den Erhalt, die Pflege, sowie den Schutz einheimischer und exotischer Vögel beachten und Vögel verkaufen sind eingetragene Vogelzüchter und sind im Besitz des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG vom Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA). Die Vereinsmitglieder vom Vogelverein in Rostock haben dabei die Sachkundeprüfung der Stufe II abgelegt. Wir sind der Meinung: Sachkunde und die Weitergabe von Wissen ist Tierschutz.
Name | Eintrittsdatum | Funktion | ||||
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Vorstand: | ||||||
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (AZ–Nr.: 32529) | 01.10.1977 | Vereinsvorsitzender | ||||
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (AZ-Nr.: 41727) | 03.09.2004 | 1.stellv. Vorsitzender (kommiss.) | ||||
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01.02.2018 | 2. stellv. Vorsitzende | ||||
Jens Maudanz (AZ-Nr.: 44373) | 01.08.2003 | Zuchtwart | ||||
Renè Maudanz (AZ-Nr.: 42007) | 01.10.1994 | Kassenwart | ||||
Revisionskommission: | ||||||
Rolf Halweg (AZ-Nr.: 41168) | 05.09.2008 | Vorsitzender Revisionskommission | ||||
Siegmund Gappa (AZ-Nr.: 46587) | 06.02.2004 | stellv. Vorsitzender Revisionskommission | ||||
Mitgliedschaft gemäß der Satzung
- Aufnahme
Vereinsmitglieder können nur Einzelpersonen sein, welche die Satzung anerkennen und einen Mitgliedsbeitrag entrichten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft im Verein begründet sich durch ein selbständig von jedem Vereinsmitglied zu entrichtenden Vereinsmitgliedsbeitrag. Neuaufnahmen von Personen ab 14 bis 18 Jahren erfolgen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. - Rechte
Alle Mitglieder haben das Recht Vorschläge zu unterbreiten, Anträge zu stellen, zu wählen und gewählt zu werden, zu delegieren und delegiert zu werden und sich in allen Bereichen an der Arbeit unseres Vereins zu beteiligen. - Pflichten
Die Vereinsmitglieder haben die Pflicht, die sich aus der Satzung ergebenden Aufgaben und Ziele zu unterstützen, Mitgliedsbeiträge zu zahlen und Anschriftenänderungen dem Vereinsvorstand mitzuteilen. - Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein erlischt durch Tod, Austritt, durch Streichung (bei Beitragsrückstand von einem Jahr) und Ausschluss (wenn den Zielen und Aufgaben des Vereins entgegengesetzte Handlungen vorgenommen werden). Offene Forderungen bei Austritt, Streichung oder Ausschluss bleiben als Anspruch unseres Vereins bestehen und können mit Rechtsmitteln eingeholt werden. Über die Streichung und den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand. Leistungen für Mitglieder Unser Verein erbringt im Sinne des Inhalts des §1 der Satzung für alle Mitglieder folgende Leistungen: Mindestens 10 Vereinsversammlungen im Kalenderjahr Weiterbildungsmöglichkeiten durch Fachvorträge, Zuchtberichte und Erfahrungsaustausch Durchführung von Bewertungsausstellungen auf regionaler Ebene Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber gesetzgebenden Organen.
Leistungen für Mitglieder
Unser Verein erbringt im Sinne des Inhalts des §1 der Satzung für alle Mitglieder folgende Leistungen:
- Mindestens 10 Vereinsversammlungen im Kalenderjahr
- Weiterbildungsmöglichkeiten durch Fachvorträge, Zuchtberichte
und Erfahrungsaustausch - Durchführung von Bewertungsausstellungen auf regionaler Ebene
- Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber gesetzgebenden Organen
Sie haben Interesse an eine Mitgliedschaft im Verein für Vogelschutz Rostock Süd 1964 e.V., dann laden Sie sich das Vereinsaufnahmeformular herunter und schicken es an den Vereinsvorsitzenden Jörg Beckmann bzw. bringen Sie es zur einer Vereinsversammlung mit.